twitch einnahmen steuerpflichtig

Sind Twitch Einnahmen steuerpflichtig?

Die Corona Zeit hat dem Twitch Markt 2020 einen gewaltigen Boom verpasst. Gemäß Statista hat sich die Anzahl an Streamern in nur einem Jahr verdoppelt. Die Hürde zum Twitch Affiliate Status ist nicht hoch, so dass viele Streamer recht schnell das erste Geld verdienen können. Viele Streamer stellen sich immer wieder die Frage: “Ab wann sind Twitch Einnahmen steuerpflichtig?”

So verdient man das erste Geld auf Twitch

Es gibt mehrere Möglichkeiten auf Twitch Geld zu verdienen. Zum Einen gibt es das Abonnenten Modell, was in der Regel auf der Plattform als Subs (Subscription) bezeichnet wird. Hierzu können Zuschauer monatlich bei einem Streamer drei unterschiedliche Subs abschließen, die Varianten Tier 1 (4,99 Euro), Tier 2 (9,99 Euro), Tier 3 (24,99 Euro). Als Dankeschön für die Unterstützung erhält der Zuschauer mehrere Emotes, die man in der Chatbox verwenden kann. Als Twitch Affiliate Streamer erhält man 50% von einem Sub, die andere Hälfte kassiert Twitch.

Desweiteren gibt es die Möglichkeiten durch Twitch Bits Geld zu verdienen, in dem Zuschauer Bit Pakete kaufen und während eines Livestreams dann beliebig viele Bits verschenken. Pro Bit verdient ein Streamer 1 Cent.

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Durch Donations (Spenden) sowie Merch-Produkte oder Affiliate Produkte verdienen viele Streamer zusätzlich an ihren Streams.

Wie wird man Twitch Affiliate?

Um Twitch Affiliate zu werden, gibt es einige leichte Hürden. Insgesamt muss man 50 Follower auf seinem Kanal erreichen, innerhalb der letzten 30 Tage mindestens 500 Minuten live übertragen und durchschnittlich drei oder mehr gleichzeitige Zuschauer verzeichnen.

Hat man diese Hürde überwunden, öffnet sich für den Streamer die Möglichkeit durch Subs und Bits auf Twitch Geld zu verdienen.

Sind Twitch Einnahmen als Streamer steuerpflichtig?

Die Antwort ist kurz und eindeutig: “Ja“.

Grundsätzlich gilt, wer laufende Einnahmen generiert, ist steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass man als Streamer ein Gewerbe (oftmals Kleingewerbe) anmelden muss. Werden bei einer Steuererklärung Einnahmen nicht angegeben, kann dies durchaus drastische Konsequenzen haben.

Die Grauziffer an Streamer, die ohne Gewerbe unterwegs sind, ist sicherlich nicht gering. Warum auch der ganze Aufwand, wegen monatlichen Einnahmen zwischen 10-50 Euro? Falsch gedacht, damit macht man sich bereits strafbar!

Gewerbeanmeldung super einfach!

Ein Kleingewerbe ist realtiv schnell angemeldet. Hierzu gibt es bei den meisten Komunen ein Formular zur Gewerbeanmeldung zum Download. Hierzu wird es in einem späteren Artikel noch eine Anleitung geben, wie man dies als Streamer ausfüllen kann. In den meisten Fällen bekommt man auch beim örtlichen Rathaus im Gewerbeamt freundliche Hilfe. Die Anmeldung selbst kostet zwischen 20-30 Euro.

Nach einer Bearbeitungszeit erhält man vom Finanzamt noch einen Fragebogen, den man für den Erhalt der Steuernummer ebenfalls noch ausfüllen muss. Bei der Gewerbeanmeldung können Tätigkeiten, wie z.B. Online-Marketing, Internetwerbung oder Handel mit digitalen Gütern/Medien angegeben werden. Über die klare Definition wird in Streamerkreisen immer noch eifrig diskutiert.

War die Anmeldung des Kleingewerbes erfolgreich, so muss man nur noch jährlich zur privaten Steuererklärung eine Gewinn- und Verlustaufstellung mit ausfüllen und eine Umsatzsteuervoraussicht angeben. Die Umsatzsteuervoraussicht dient dazu, dass das Finanzamt erkennen kann, ob man sich weiterhin im Kleingewerbebereich aufhält.

Das Positive am Gewerbe ist, dass man sämtliche Hardware zum Streamen, was man sich nach der Gewerbeanmeldung zulegt, absetzen kann. Dies bedeutet, dass man je nach Anschaffungswert weniger Steuern für die Einnahmen bezahlen muss.

WICHTIG! Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung! Wer detaillierte Informationen möchte, sollte sich an seinen Steuerberater wenden.

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EinYokai
EinYokai
3 Jahre zuvor

Das Positive am Gewerbe ist, dass man sämtliche Hardware zum Streamen, was man sich nach der Gewerbeanmeldung zulegt, absetzen kann. Dies bedeutet, dass man je nach Anschaffungswert weniger Steuern für die Einnahmen bezahlen muss.

Ganz so einfach ist das leider nicht. Beim Ausfüllen des Fragebogens des Finanzamts könnt ihr entweder angeben, ob ihr ein Kleinunternehmen oder ein Regelunternehmen habt. Die tolle Geschichte mit dem “Absetzen” und Geld sparen könnt ihr nur als Regelunternehmer. Ihr könnt dann quasi von Beginn an eure betrieblichen Ausgaben absetzen bzw. euch die Vorsteuer (i.d.R. 19%) vom Finanzamt zurückholen. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass sämtlicher Umsatz steuerlich ausgewiesen und gegen eure Ausgaben gerechnet wird d.h. ALLE Subs, ALLE Bits, ALLE betrieblichen Einnahmen, ALLES was in euer Bankkonto durch euren Stream fließt.

Jetzt kann aber die böse Überraschung kommen: Wenn ihr immer nur Einnahmen habt durch einen regelmäßigen Donation-/Sub-Flow, aber selbst nichts oder wenig ausgebt für euren Stream, wird der Betrag, den ihr dem Finanzamt zahlen müsst (Umsatzsteuer!) natürlich auch größer.
Ich hab den dummen Fehler gemacht und mein Gewerbe als Regelunternehmen angemeldet, die letzten zwei Jahre ein bisschen was bekommen durch Subs und Donations, aber nicht wirklich viel gekauft (viel davon ging für Lebensunterhalt drauf).
Jetzt darf ich dem Finanzamt für 2019 erst mal 160€ Umsatzsteuer zahlen und dieses Jahr wird nicht viel weniger. Wenn ihr jetzt denkt, ich verdiene viel durch meine Subs, dann muss ich euch enttäuschen. Ich krieg durch Subs ca. 50€/Monat, also ein heißer Furz im Wind.

Die andere Art der Gewerbeanmeldung ist das Kleinunternehmen. Das ist quasi mit einem “Schutzbuff” vor Umsatzsteuer-Nachzahlungen verbunden.
Als Kleinunternehmer habt ihr salopp gesprochen einen “Freibetrag” bis zu 20.000€ für Umsatz und 9.408€ (gemäß § 32a EStG) für Einkommen (Gewinn) für das Vorjahr. Erst ab dieser Grenze müsst ihr das ganze vesteuern und euch mit dem Finanzamt rumplagen. Dennoch gilt die jährliche Gewinn-/Verlust-Rechnung und Umsatzprognose für das nächste Jahr hier auch. Im Endeffekt fahrt ihr hier aber viel sicherer als kleiner Content Creator als bei der ersten Variante.
Einziger Nachteil: Keine Ausgaben absetzbar.

Zusammengefasst:
Variante 1, Regelunternehmer: Ausgaben steuerlich absetzbar, aber ihr müsst auch ab dem 1€ Umsatz steuerlich ausweisen. Lohnt sich nicht, wenn man regelmäßige betriebliche Einnahmen hat, aber nicht viele Ausgaben. Zweischneidiges Schwert, höheres Risiko.

Variante 2, Kleinunternehmer: Schützender Freibetrag bis 20.000€ Umsatz und 9.408€ Einkommen, bevor man sich steuerlich ausweisen muss, dafür jedoch Ausgaben nicht steuerlich absetzbar. Praktisch für alle, die ihre Ruhe haben und sich etwas nebenbei verdienen möchten. Zu empfehlen für den Start!

“Wichtiger Hinweis: Ihr müsst das Kästchen für die Kleinunternehmerregelung bei Fragebogen des Finanzamts ankreuzen, damit diese Variante des Gewerbes gilt!”

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater, dies basiert auf persönlichen Erfahrungswerten bzw. privat angeeignetem Wissen.

Last edited 3 Jahre zuvor by EinYokai